Zweitbetreuer:in / Mitbetreuer:in

Doktorierende an der ETH werden von mindestens zwei Personen betreut. Der Leiterin bzw. dem Leiter der Doktorarbeit und einer Zweitbetreuerin bzw. einem Zweitbetreuer.

Die Leiter:innen der Doktorarbeiten bestimmen im Einvernehmen mit den Doktorierenden akademisch qualifizierte und fachlich ausgewiesene Personen, die als Zweitbetreuer:innen die Doktorierenden zus?tzlich fachlich begleiten und aufgabenbezogen beraten.

Zweitbetreuer:innen sind wesentlich in die Erarbeitung der Doktoratspl?ne involviert und schliesslich auch Teil der Kommissionen, vor welchen die Eignungskolloquien stattfinden und an dem die Doktorierenden ihre pers?nlichen Forschungsprojekte verteidigen. Aber auch danach spielen diese Personen beim Erstellen der j?hrlichen Fortschrittsberichte eine wichtige Rolle. Diese sind wiederum wichtig f¨¹r den Teil der j?hrlichen Standortgespr?che, der sich auf den wissenschaftlichen Fortschritt der Forschungsprojekte konzentriert.

Die Zweitbetreuer:innen sollten vorzugsweise m?glichst fr¨¹h bestimmt werden.

Bitte pr¨¹fen Sie, ob Ihr Departement spezifische Anforderungen stellt. Wenn dies der Fall ist, folgen Sie den Hinweisen Ihres Departements. Die Zweitbetreuer:innen sind der Doktoratsadministration () vor den Eignungskolloquien mit dem ausgef¨¹llten DownloadFormular (PDF, 440 KB) zu melden.

Die registrierten Zweitbetreuer:innen sind in myStudies ersichtlich.

Zus?tzlich zu den Zweitbetreuer:innen haben die Doktorierenden w?hrend des gesamten Doktorats das Recht, bei Bedarf eine weitere Person zu fordern, die ihnen f¨¹r zus?tzliche fachliche oder nichtfachliche Beratung und Unterst¨¹tzung zur Verf¨¹gung steht. Diese Mitbetreuer:innen sind der zentralen Doktoratsadministration mit diesem DownloadFormular (PDF, 543 KB) zu melden. Ebenso m¨¹ssen die Leiter:innen der Doktorarbeiten und die Zweitbetreuer:innen ¨¹ber diese Personen in Kenntnis gesetzt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Die Mitbetreuer:innen unterst¨¹tzen die Doktorierenden akademisch und nicht-akademisch w?hrend der gesamten Doktoratszeit bis zum Abschluss der Promotion.
  • Grunds?tzlich sind Mitbetreuer:innen nicht Mitglieder der Eignungskommissionen. Falls dies gew¨¹nscht wird, ist die Genehmigung der betreffenden Leiter:innen der Doktorarbeiten und der Doktoratsaussch¨¹sse der betreffenden Ó¢»ÊÓéÀÖ erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Doktoratsadministration Ihres Departements.
  • Mitbetreuer:innen sind nicht automatisch in den j?hrlichen Fortschrittsberichten und die j?hrlichen Standortsgespr?che eingebunden. Falls dies gew¨¹nscht ist, stimmen Sie dies mit der Leiterin bzw. dem Leiter Ihrer Doktorarbeit ab.
  • Mitbetreuer:innen sind keine Koexaminator:innen bei Doktorpr¨¹fungen. Sie k?nnen aber durchaus diese Rolle ¨¹bernehmen, wenn sie die Voraussetzungen daf¨¹r erf¨¹llen. Wenn Sie diesbez¨¹glich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Doktoratsadministration Ihres Departements.
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